Die wichtigsten Informationen
Durch das am 15. Mai verabschiedete Gesetz zur Veranstaltergutschein-Lösung darf ein Veranstalter einer Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstigen Freizeitveranstaltung, die wegen der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden konnte oder kann, dem Inhaber einer vor dem 8. März 2020 erworbenen Eintrittskarte anstelle einer Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein aushändigen. Dadurch sind nicht nur die Veranstalter vor allzu starken finanziellen Einbußen geschützt, auch für Sie als Ticketkäufer ist die Abwendung einer Veranstalter-Insolvenz von Vorteil.
Die Entscheidung, ob ein Veranstalter Geld zurückerstattet oder auf die Gutschein-Lösung zurückgreift, liegt allein bei ihm. Westticket ist nach wie vor der Vermittler zwischen Ihnen als Ticketkäufer und dem Veranstalter und hat keinerlei Einfluss auf die Entscheidung.
Wenn sich der Veranstalter für einen Gutschein entscheidet, erhalten Sie einen Gutschein über den Ticketpreis, den Sie auf unserer Seite für Events dieses Veranstalters einlösen können. Zusätzlich erhalten Sie einen Gutschein für die VVK-Gebühr, die Sie bei uns gezahlt haben. Diesen können Sie für jede Veranstaltung auf unserer Seite einlösen.